Bereits am 09.01.2016 tritt die
Verordnung mit der (EU) Nr. 524/2013, zur
„Online-Beilegung
verbraucherrechtlicher Streitigkeiten“ in Kraft.
Diese
sogenannte ODR-Verordnung (Online Dispute Resolution) hat das
Ziel,
eine unabhängige, unparteiische, transparente,
effektive, schnelle und
faire außergerichtliche Möglichkeit
zur Beilegung von Streitigkeiten zu
schaffen. Diese Streitigkeiten
können sich aus dem grenzüberschreitenden
Online-Verkauf
von Waren oder der Bereitstellung von Dienstleistungen
innerhalb
der gesamten EU ergeben.
Das Ziel dieser Verordnung soll durch
die Einrichtung einer Online-
Streitbeilegungsplattform
(OS-Plattform) auf EU-Ebene und die Regelung der
Zusammenarbeit
mit den nationalen Stellen für die alternative
Streitbeilegung
erreicht werden.
Ich als Händler bin daher ab 9. Januar
verpflichtet, meine Kunden auf die
Existenz dieser Plattform zur
Online-Streitbeilegung hinzuweisen.
Informationen dazu finden Sie
in Artikel 14 Absatz 1 der ODR-VO, den Sie
unter folgendem Link
als PDF herunterladen
können:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R0524
Hier
ist der Link zur OS-Plattform für Verbraucher,
leicht
zugänglich:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Wie
auf der Website der OS-Plattform nachzulesen ist, wird
diese
voraussichtlich erst im Februar 2016 ihren Dienst aufnehmen
– die
Hinweispflicht besteht allerdings dennoch bereits ab
dem 9. Januar.